Persönliche Beratung: +49 (0)4193 889260

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma D.+ D. Display + Druck GmbH (im folgenden auch D+D genannt) , Suhlenkamp 4, 24558 Henstedt-Ulzburg,
Tel. (0 41 93) 88 92-60

I. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragsnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Wenn nichts anderes im Angebot angegeben ist, handelt es sich bei allen auftragsbezogenen Materialien wie Bedruckstoffe (Papier, Karton usw.), Druckvorrichtungen (Filme, Repros, Platten Stanzformen usw.) und Buchbindematerialien, sowie bei allen Vertriebssonderkosten (Sonderverpackungen etc.) um Tagespreise, die der jeweiligen Preissituation zum Produktionszeitpunkt angepasst werden können.

2. Angebote des Kunden, seien sie schriftlich oder mündlich, sind erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von uns angenommen.

3. Mit der Auftragserteilung verpflichtet sich der Kunde, die bestellten Erzeugnisse und Arbeiten abzunehmen und zu vergüten.

4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Abbildungen der hergestellten Erzeugnisse von D.+D. Display + Druck für die Eigenwerbung in Publikationen, sowie in digitalen Medien (Webseiten, Social Media, etc.) verwendet werden können.

5. Abbildungen und Beschreibungen in unseren Verkaufsunterlagen sind nicht bindend, da technische Änderungen stets möglich sind. Auch die Bezugnahme auf DIN-Normen stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar.

III. Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Betrieb des Auftragnehmers.

2. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die für den Transport zuständige Person übergeben wurde. Die Art der Versendung ist grundsätzlich uns vorbehalten. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und Rechnung des Kunden abgeschlossen.

3. Teillieferungen sind – soweit dies technisch notwendig ist – zulässig. Ebenso ist eine vom Auftrag in Höhe bis +/- 10 % abweichende Über- bzw. Unterlieferung als branchenüblich anzusehen und daher zulässig und zu berechnen.

4. Eine Lieferzeit kann immer nur ein ungefährer Zeitpunkt sein. Eine Haftung für verzögerte Lieferung wird ausgeschlossen. Sollte ein Fixtermin ausdrücklich vereinbart sein, sind die Mitwirkungspflichten des Kunden und deren Termine im Einzelnen festzulegen. Hält der Kunde einen dieser Termine nicht ein, entfällt das Fixgeschäft. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen oder Anpassungen.

5. Vorrichtungen, Formen, Werkzeuge, Filme, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie vom Kunden bezahlt werden. Wir sind berechtigt, diese Gegenstände für andere Arbeiten zu verwenden.

6. Ist die Ware dem Kunden als abholbereit angezeigt worden, muss sie innerhalb von 10 Tagen abgeholt werden. Danach gilt die Ware als abgenommen.

7. Der Kunde sorgt für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Transportverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung.

IV. Preise

1. Die Preise gelten grundsätzlich netto ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer, ohne Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten. Ein angemessener Vorschuss kann in jedem Stadium der Auftragsdurchführung verlangt werden.

2. Der Rechnungspreis kann von dem Bestellpreis abweichen, wenn die oben genannten Änderungen eingetreten sind, der Kunde Änderungen verlangt hat, oder eine Mehr- bzw. Minderlieferung zu berücksichtigen ist.

3. In den Preisen ist nur die einfache Sammelverpackung (Umhüllung) enthalten. Weitere Verpackungskosten werden berechnet.

4. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden berechnet. Dies gilt auch für Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.

5. Auf Wunsch des Kunden erstellte Muster, Probedrucke und Entwürfe etc. werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

V. Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen, auch für Teillieferungen, sind wie folgt zu zahlen:

  • Bei Handelswaren innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug.
  • Bei Werkleistungen und Lohnarbeiten netto ohne Abzug bei Lieferung.
  • Bei Werkzeugen 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigstellung, 1/3 bei Vorliegen der Ausfallmuster.

Zahlungen werden zunächst auf Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste fällige Forderung gegenüber dem Kunden verrechnet.

2. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, eventuelle Kosten oder Spesen gehen zu Lasten des Ausstellers.

3. Gerät der Besteller mit der Zahlung einer Rechnung ganz oder teilweise in Verzug, können wir Verzugszinsen von 8% Punkte über Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen.

VI. Eigentumsvorbehalt und Geheimhaltung

1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Wechsel und Schecks führen erst durch ihre unbedingte und unwiderrufliche Gutschrift zur Befriedigung.

2. Der Besteller ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltswaren nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus Weiterveräußerung hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Spätestens im Zeitpunkt des Verzugseintritts muss der Kunde den Schuldner der abgetretenen Forderung nennen.

3. Die Geschäftspartner sind verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Sie versichern weiterhin, dass diese Unterlagen ausschließlich zur Bearbeitung der Anfragen und Bestellungen genutzt und nicht in weiteren Projekten verwendet werden. Die Geschäftspartner treffen alle angemessenen und erforderlichen Maßnahmen, um die Kenntnisnahme und Verwertung dieser Daten durch Dritte zu verhindern. Sie verpflichten sich, ein höchstes Maß an Sorgfalt für die Geheimhaltung der übermittelten Informationen anzuwenden.

VII. Entwürfe, Marken- und Urheberrechte Dritter, Rohdaten

1. Wir behalten uns unsere Eigentums- und Urheberrechte an Entwürfen, Bildern, Collagen, Designs, Layouts, Dateien und sonstigen Unterlagen vor. Sie dürfen an Dritte nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden.

2. Sofern wir die Leistung/Ware nach Vorlagen, Bildern, Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen gefertigt haben, die der Kunde uns übergeben hat, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

3. Urheberrechte an dem gestalteten Design, Layouts, Bildern und Leistungen geht nur in dem Umfang auf den Kunden über, als dies zur zweckgerechten vereinbarten Nutzung der Leistung notwendig ist. Darüber hinaus ist eine Verwendung/Nutzung unserer Leistungen durch Dritte unzulässig.

4. Die Herausgabe von Rohdaten (offene Daten) bedarf einer ausdrücklichen (schriftlichen) Vereinbarung. Rohdaten und Druckvorlagen werden nur dann herausgegeben, wenn dies vorab ausdrücklichen schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde zahlt einen Aufpreis für die Herausgabe dieser Daten.

5. Erwirbt D+D im Rahmen eines Kundenprojekts Lizenzen für die Nutzung von Bildern, Grafiken oder Schriften so kann D+D diese für das Kundenprojekt verwenden. Ein Erwerb von Nutzungslizenzen beinhaltet in der Regel jedoch nicht eine Weitergabe oder Herausgabe dieser lizensierten Dateien oder Projektdaten an den Kunden oder andere Agenturen.

VIII. Gewährleistung

1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zu Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.

2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Woche ab Entdeckung oder Kennenmüssen; andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Pflicht nach oder schlägt die Nachbesserung mehrfach fehl, kann der Kunde Minderung geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten. Beanstandete Ware ist auf Kosten des Kunden zurückzuschicken. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, werden die Versandkosten erstattet.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden objektiv ohne jedes Interesse ist.

5. Handelt es sich bei einem mangelhaften Teil um Ware, die von dritter Seite stammt, können wir uns von der Gewährleistungspflicht befreien durch Abtretung uns zustehender Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten.

6. Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann verweigert werden, wenn das vereinbarte Entgelt nicht gezahlt wurde. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

7. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

8. Jede Haftung ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden lässt sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von uns zurückführen. Wir übernehmen keine Haftung für Schaden, die durch Fehlverhalten Verrichtungsgehilfen entstanden sind. Bei einem Schaden durch höhere Gewalt ist jede Haftung ausgeschlossen.

9. Die vom Kunden gelieferten Daten werden grundsätzlich nicht überprüft. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor der Übersendung neueste Schutzprogramme gegen Viren einzusetzen.

IX. Archivierung/Verletzung der Rechte Dritter

1. Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen Vergütung über die Zeit nach Auftragsabwicklung verwahrt.

2. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrags Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Er ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus der Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers.

2. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Stand 11.2024

Copyright:

Alle Fotos unterliegen dem Copyright und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von D. + D. Display + Druck GmbH für kommerzielle Zwecke weiter verwendet werden.